
Grundrente – wer profitiert?
Ab Januar 2021 wurde die Grundrente als weiterer Baustein des Rentensystems eingeführt. Durch diese
Änderung sollen kleine Renten aufgestockt und das Risiko der Altersarmut verringert werden. Grundsätzlich
werden Menschen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, Kinder erzogen oder Angehörige
gepflegt haben, künftig finanziell bessergestellt.
Wer 33 Jahre in die Rentenversicherung
eingezahlt hat, aber
aufgrund eines niedrigen Einkommens
nur auf jährliche Rentenpunkte
zwischen 0,4 und 0,8
kommt (beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
mindestens 30%
aber weniger als 80% eines
Durchschnittsverdienstes), erhält
zukünftig eine Aufwertung
in der Rentenberechnung.
Diese Aufwertung erfolgt aber
nicht bedingungslos. Die volle
Grundrente erhält nur, wenn das
zu versteuernde Einkommen
den Betrag von 1.250 Euro nicht
überschreitet. Für Ehe- und
Lebenspartner gilt ein gemeinsamer
Betrag von 1.950 Euro.
Insofern ist die Grundrente einkommensabhängig.
Wer trotz Grundrente auf ergänzende
Grundsicherung im Alter
oder Wohngeld angewiesen ist,
profitiert von einem Freibetrag.
Der Freibetrag beträgt mindestens
100 Euro und je nach Rentenhöhe
bis zu 223 Euro monatlich.
Der Grundrentenzuschlag wird
ohne gesonderten Antrag automatisch
ausgezahlt wenn die Voraussetzungen
erfüllt sind. Der
Rententräger erhält alle notwendigen
Informationen über einen
automatisierten Datenabgleich.
Aufgrund der Vielzahl der Prüfverfahren
ist mit einer tatsächlichen
Auszahlung erst in
der 2. Jahreshälfte 2021
zu rechnen.
Sowohl die Grundrentenzuschläge
als auch die Freibeträge
werden
jedoch rückwirkend
ab Januar
2021 nachgezahlt.
Nähere Informationen erteilt
der Fachdienst Soziales und Senioren
unter:
• Tel. 05341 839-3245
(zum Thema Grundsicherung)
• Tel. 05341 839-3957
(zum Thema Rente)
• Tel. 05341 839-3784
(zum Thema Wohngeld)
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