
Älter werden in Salzgitter | 5
Informatives
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Seit 01.01.2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) von Ihrer
Krankenkasse erhalten. Diese wird in drei Stufen eingeführt, so dass ab 01.07.2021 grundsätzlich alle
Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, sich an die ePA
anzubinden.
Warum wird die ePA eingeführt?
Viele Informationen über Ihre
Gesundheit liegen in den von Ihnen
besuchten Arztpraxen vor:
Blutwerte, Medikamentenpläne,
Vorerkrankungen etc. Gehen Sie
zu einem anderen Arzt, sind diese
Informationen unvollständig
und Untersuchungen müssen
ggfs. wiederholt werden.
Die ePA vernetzt Sie als Versicherten
mit Arztpraxen, Apotheken
und Krankenhäusern.
Ihre Lose-Blatt-Sammlung oder
einzelne Befunde bei Ärzten werden
so zusammengefasst und
auf einen Blick in der ePA verfügbar.
Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann die
geeignete Behandlung nun besser
wählen.
In welchem zeitlichen Rahmen
wird die ePA eingeführt?
1.Phase: Ab 01.01.2021 bietet
Ihre Krankenkasse Ihnen eine
APP zum Download an, mit der
Sie Zugang zur elektronischen
Krankenakte erhalten. Damit
können Sie über ein Smartphone
oder ein Tablet Zugang zu Ihrer
ePA bekommen. Sie können auch
eine dritte Person, z.B. ein Familienmitglied,
beauftragen, die
ePA über die APP zu verwalten.
Gleichzeitig startet eine Testphase
der ePA mit ausgewählten
Arztpraxen.
2. Phase: Im 2. Quartal 2021 wird
die ePA mit ca. 200.000 niedergelassenen
Ärzt*Innen, Zahnärzt*
Innen und Apotheken verbunden.
3. Phase: Alle vertragsärztlichen
Leistungserbringer (z.B. Ärzt*
Innen, Zahnärzt*Innen) sind gesetzlich
verpflichtet, die ePA ab
01.07.2021 zu nutzen und zu befüllen
(z.B. mit Befundberichten).
Für Krankenhäuser gilt hier
der Stichtag 01.01.2022.
Was muss ich tun?
Die ePA ist ein Angebot Ihrer
Krankenkasse – Sie müssen es
aber nicht nutzen. Sofern Sie sich
dafür entscheiden, können Sie
bereits vorhandene Befunde etc.
scannen und über die APP in Ihrer
ePA speichern.
Ab Juli 2021 können Sie die ePA
auch mit Ihrer elektronischen
Gesundheitskarte und einer von
Ihrer Krankenkasse zugesandten
PIN direkt in den Arztpraxen nutzen.
Sie können dort z.B. die vorliegenden
Befunde in Ihrer ePA
speichern lassen.
Zugriffsrechte und Datenschutz
Sie können Zugriffsrechte z.B. für
Ärzt*Innen zeitlich oder inhaltlich
begrenzen. Ab Januar 2022
kann sogar für jedes einzelne, in
der ePA vorhandene Dokument,
festgelegt werden, wer darauf
Zugriff erhält (z.B. nur bestimmte
Fachärzt*Innen).
Die Daten werden in der ePA verschlüsselt
abgelegt. Niemand außer
Ihnen und den Berechtigten
(Ärzt*Innen oder ein Familienmitglied,
denen Sie den Zugriff
erlaubt haben), können die Inhalte
lesen – auch Ihre Krankenkasse
nicht!
Weitere Informationen erhalten
Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit,
Internetseite vom 11.01.2021
„Die elektronische Patientenakte (ePA)“