
Älter werden in Salzgitter | 7
Informatives
Die „24 Stunden Pflege“ als Möglichkeit
der pflegerischen Versorgung
Wer pflegebedürftig ist oder pflegebedürftige Angehörige hat, möchte
eine optimale und individuelle Betreuung und Versorgung, um die ohnehin
schwierige Situation abzumildern. Erstrebenswert sind natürlich
grundsätzlich die Pflege in den eigenen 4 Wänden und eine Versorgung
durch eine Person des Vertrauens.
Häufig wünschen sich pflegebedürftige
Menschen bei zunehmendem
Pflege- und Unterstützungsbedarf
neben der professionellen
Pflege durch einen Pflegedienst
eine feste Bezugsperson, die „rund
um die Uhr“ vor Ort ist. So wundert
es nicht, dass in der Beratungspraxis
des Pflegestützpunktes
oft die sogenannte „24
Stunden Pflege“ nachgefragt wird.
Hierbei handelt es sich um eine
Betreuungskraft, die in der Häuslichkeit
des pflegebedürftigen
Menschen wohnt.
Juristisch am unproblematischsten
ist es, eine Betreuungskraft
über eine Vermittlungsagentur zu
beschäftigen. Diese Agenturen
entsenden die Kräfte, und das Arbeitsverhältnis
besteht zwischen
Betreuungskraft und Entsendefirma.
Falls es sich um eine ausländische
Betreuungskraft handelt,
sollte zwingend eine Sozialversicherung
im Heimatland bestehen.
Als Nachweis hierfür dient die sogenannte
A 1 Bescheinigung.
Alternativ kann der Pflegebedürftige
auch selbst als Arbeitgeber
auftreten und die Betreuungskraft
direkt anstellen. Hier ist darauf zu
achten, dass die Pflichten des Arbeitgebers,
wie die Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen und
Steuern, die Einhaltung von Erholungszeiten
und Urlaubsansprüchen,
erfüllt werden. Weiterhin
müssen sich die Auftraggebenden
aber über die Inhalte dieser Tätigkeit
klar sein. Zumeist sind die Betreuungskräfte
nicht für qualifizierte
Pflegetätigkeiten geschult,
sodass für pflegerische Verrichtungen
ggf. zusätzlich ein Pflegedienst
einzusetzen ist.
Die Betreuungskraft ist dafür zuständig,
neben der Gestaltung des
Tagesablaufes, die Reaktivierung
des Pflegebedürftigen und weitere
hauswirtschaftliche Verrichtungen,
wie Einkäufe, Zubereitung
der Mahlzeiten, Reinigung der
Häuslichkeit, Hilfen beim Tagesablauf,
wie z.B. Toilettengänge, Begleitung
zu Arztbesuchen etc., zu
übernehmen. Leistungen der medizinischen
Behandlungspflege
wie z.B. das Wechseln von Verbänden,
das Setzen von Spritzen
müssen von ausgebildeten Pflegefachkräften
durchgeführt werden.
Darüber hinaus muss den Auftraggebenden
klar sein, dass der Begriff
„24 Stunden Pflege“ häufig
missverständlich ist, da kein
Mensch 24 Stunden bzw. rund um